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   BGH, 12.10.2022 - 4 StR 169/22   

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https://dejure.org/2022,38874
BGH, 12.10.2022 - 4 StR 169/22 (https://dejure.org/2022,38874)
BGH, Entscheidung vom 12.10.2022 - 4 StR 169/22 (https://dejure.org/2022,38874)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 2022 - 4 StR 169/22 (https://dejure.org/2022,38874)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 176c StGB
    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage: Urteilsgründe, Einbeziehung aller Umstände, weitere Darlegungsanforderungen bei nur teilweiser Überzeugung, außerhalb der Aussage liegende gewichtige Gründe, körpernahes Geschehen, konstante Schilderung, objektive Spurenlage; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 62
  • StV 2023, 365
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.08.2012 - 4 StR 305/12

    Anforderungen an die Beweiswürdigung beim Vorwurf von Sexualstraftaten (Bedeutung

    Auszug aus BGH, 12.10.2022 - 4 StR 169/22
    a) In einem Fall, in dem - wie hier - Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, muss aus den Urteilsgründen hervorgehen, dass das Tatgericht alle Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat, die die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten beeinflussen können (BGH, Beschluss vom 23. August 2012 - 4 StR 305/12, NStZ-RR 2012, 383, 384).

    (1) So weisen die Schilderungen des Nebenklägers zu dem verfahrensgegenständlichen Analverkehr, der als körpernahes Geschehen wenig vergessensanfällig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2012 - 4 StR 305/12, NStZ-RR 2012, 383, 384), in den unterschiedlichen Vernehmungen erhebliche Abweichungen auf.

  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21

    Urteil im Verfahren zur Ermordung des Dr. Lübcke u.a. rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 12.10.2022 - 4 StR 169/22
    Zwar existiert kein Rechts- oder Erfahrungssatz des Inhalts, dass einem Zeugen nur entweder insgesamt geglaubt oder insgesamt nicht geglaubt werden darf (vgl. BGH, Urteil vom 25. August 2022 ? 3 StR 359/21, juris Rn. 27; Beschluss vom 27. November 2017 - 5 StR 520/17, juris Rn. 6; Urteil vom 5. November 2015 ? 4 StR 183/15, NStZ-RR 2016, 54, 55; MüKo-StPO/Miebach, 1. Aufl., § 261 Rn. 225 mwN).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 12.10.2022 - 4 StR 169/22
    Die Verurteilung des Angeklagten hat keinen Bestand, weil die Feststellungen auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20 f. mwN; Franke in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 337 Rn. 117 ff. mwN) nicht auf einer tragfähigen Beweiswürdigung beruhen.
  • BGH, 24.02.2021 - 1 StR 489/20

    Beweiswürdigung von Zeugenaussagen (Zeuge vom Hörensagen,

    Auszug aus BGH, 12.10.2022 - 4 StR 169/22
    In einem solchen Fall ist es aber regelmäßig erforderlich, dass auch außerhalb der Aussage liegende gewichtige Gründe benannt werden können, die es dem Tatrichter ermöglichen, der Zeugenaussage im Übrigen dennoch zu glauben (BGH, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 1 StR 270/19, juris Rn. 8; Beschluss vom 24. Februar 2021 - 1 StR 489/20, juris Rn. 13).
  • BGH, 05.11.2015 - 4 StR 183/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit:

    Auszug aus BGH, 12.10.2022 - 4 StR 169/22
    Zwar existiert kein Rechts- oder Erfahrungssatz des Inhalts, dass einem Zeugen nur entweder insgesamt geglaubt oder insgesamt nicht geglaubt werden darf (vgl. BGH, Urteil vom 25. August 2022 ? 3 StR 359/21, juris Rn. 27; Beschluss vom 27. November 2017 - 5 StR 520/17, juris Rn. 6; Urteil vom 5. November 2015 ? 4 StR 183/15, NStZ-RR 2016, 54, 55; MüKo-StPO/Miebach, 1. Aufl., § 261 Rn. 225 mwN).
  • BGH, 27.11.2017 - 5 StR 520/17

    Anforderungen an die Begründung der Einschätzung einer Zeugenaussage als nur

    Auszug aus BGH, 12.10.2022 - 4 StR 169/22
    Zwar existiert kein Rechts- oder Erfahrungssatz des Inhalts, dass einem Zeugen nur entweder insgesamt geglaubt oder insgesamt nicht geglaubt werden darf (vgl. BGH, Urteil vom 25. August 2022 ? 3 StR 359/21, juris Rn. 27; Beschluss vom 27. November 2017 - 5 StR 520/17, juris Rn. 6; Urteil vom 5. November 2015 ? 4 StR 183/15, NStZ-RR 2016, 54, 55; MüKo-StPO/Miebach, 1. Aufl., § 261 Rn. 225 mwN).
  • BGH, 25.07.2019 - 1 StR 270/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (nur teilweises Folgen einer belastenden Aussage:

    Auszug aus BGH, 12.10.2022 - 4 StR 169/22
    In einem solchen Fall ist es aber regelmäßig erforderlich, dass auch außerhalb der Aussage liegende gewichtige Gründe benannt werden können, die es dem Tatrichter ermöglichen, der Zeugenaussage im Übrigen dennoch zu glauben (BGH, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 1 StR 270/19, juris Rn. 8; Beschluss vom 24. Februar 2021 - 1 StR 489/20, juris Rn. 13).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2023 - 3 ORs 19/23

    Darstellung der Beweiswürdigung im Urteilstenor durch Tatrichter

    In einem Fall, in dem - wie hier - Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, muss aus den Urteilsgründen hervorgehen, dass das Tatgericht alle Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat, die die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten beeinflussen können (vgl. BGH, Beschl. v. 12.10.2022 - 4 StR 169/22, NStZ-RR 2023, 62 [62]).
  • BGH, 20.09.2023 - 1 StR 152/23

    Wahrung der notwendigen Identität zwischen dem von der Anklageschrift umfassten

    Dann muss es - jedenfalls regelmäßig - gewichtige Gründe außerhalb der Zeugenaussage nennen, die es ihm ermöglichen, der Zeugenaussage im Übrigen dennoch zu glauben (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2022 - 4 StR 169/22 Rn. 6; vom 25. Juli 2019 - 1 StR 270/19 Rn. 8; vom 8. März 2016 - 3 StR 18/16 Rn. 4 und vom 19. November 2014 - 4 StR 427/14 Rn. 7; Urteile vom 19. April 2007 - 4 StR 23/07 Rn. 11 und vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 159).
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